„Darmstädter Echo“ gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht, aufgenommen am 20. Dezember des vergangenen Jahres.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungs- und Pressefreiheit gestärkt und klargestellt: Auch an die Wiedergabe fremder Meinungen dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden.

Quelle: FAZ
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