BGH entscheidet gegen Verlage

BGH urteilt: Unter welchen Voraussetzungen kann von einem Internetprovider eine Netzsperre verlangt werden?

Der Bundesgerichtshof weist die Klage von Verlagen gegen die Telekom, sie solle Portale mit Raubkopien abschalten, zurück. Die Verlage müssten zuerst gegen die Anbieter selbst vorgehen.

Quelle: FAZ
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