Urteil des Oberlandesgerichts: Drohnen fliegen ins Urheberrecht

Bei der Gründung eines Kompetenzzentrums für autonomes und elektrisches Fliegen fliegt die Drohne DJI Inspire 2 auf dem Verkehrslandeplatz Kamenz.

Die Panoramafreiheit ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die lizenzfreie Verbreitung von Fotos von Kunstwerken. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun entschieden, dass dies nicht für Drohnenbilder gilt.

Quelle: FAZ
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