Kunstwerke unter Verdacht: BGH-Urteil zu „Lost Art“

Verschollen und auf „Lost Art“ gesucht: Gustav Klimts Gemälde „Die Freundinnen II“, das sich einst in der Sammlung August und Serena Lederer befand.

Bei „Lost Art“ als mögliches NS-Raubgut gelistete Kunst wird faktisch unverkäuflich. Der BGH soll klären, ob das die Rechte der Eigentümern verletzt. Was könnte aus dem Urteil folgen? Ein Gastbeitrag.

Quelle: FAZ
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