Gericht weist Klage ab : Zahlen muss auch, wer ARD und ZDF nicht sehen will

Rundfunkbeitrag muss man zahlen, auch wenn man das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen für unausgewogen hält.

Wer mit dem Programm der Öffentlich-Rechtlichen nicht zufrieden ist, muss trotzdem den Rundfunkbeitrag zahlen. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Quelle: FAZ
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