Endgültig vorläufig

Keine Erforschung der Wahrheit um jeden Preis: So spricht der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (von rechts: Peter Müller, Doris König und Sibylle Kessal-Wulf)

Wie lässt sich die Vorläufigkeit des Wissens mit seiner Verbindlichkeit zusammendenken? Strafrechtler wedeln nicht mit Wahrheiten, wenn sie an der Geltung rechtskräftiger Urteile festhalten.

Quelle: FAZ
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