Bundesgerichtshof urteilt: Bericht über Gänsweins Kreuz auf Schumachers Stirn nicht rechtswidrig

Erzbischof Georg Gänswein im Mai im Freiburger Münster

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Medien erwähnen dürfen, dass Erzbischof Georg Gänswein dem verunglückten Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher ein Kreuzzeichen auf die Stirn gab. Gänswein hatte dies selbst erwähnt.

Quelle: FAZ
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