Springer setzt neue Maßstäbe : Meinungssache

Artikel 5 Grundgesetz garantiert die Presse- und Meinungsfreiheit. Doch auch die hat ihre Grenzen.

„welt.de“ bringt einen Artikel, in dem ein Fotograf über einen Redakteur, mit dem er zusammengearbeitet habe, spricht. Der bestreitet vehement. Kein großes Ding, sagte Springer nicht: Hier geht es um eine „Meinung“, für die sind wir nicht verantwortlich.

Quelle: FAZ
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren …