Reformen für den Rundfunk: Es ist Zeit für ein neues Kartellrecht

Das Bundeskartellamt in Bonn.

Für die Reform der Öffentlich-Rechtlichen und die Aufstellung des Privatfunks ist es geboten, das Kartellrecht im Blick zu halten. Die beste Kooperation nützt nichts, wenn sie kartellrechtlich nicht zulässig ist. Ein Gastbeitrag.

Quelle: FAZ
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