Badenbergs Klausel: Der Verfassungsschutz als Kulturhilfsbehörde?

Wer Staatsgeld bezieht, muss doch auf dem Boden der Verfassung stehen. Mit dieser trügerisch schlichten Formel rechtfertigt die Berliner Justizsenatorin ihren Plan, den Verfassungsschutz zu Vorsortierdiensten in der Kulturförderung heranzuziehen.

Quelle: FAZ
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