Plagiate in Tatsachenbehauptungen: Ein Fall der Darstellung von Rechtsdenkmälern

Als „ratio scripta“, geschriebene Vernunft, gilt das Recht seit römischer Zeit. Für Rechtshistoriker sollte das eigentlich ein Grund sein, es mit dem Urheberrecht besonders genau zu nehmen. Das Städel in Frankfurt verwahrt Raffaels Entwurfszeichnung zu seinem Fresko von der Übergabe der Dekretalen, der Sammlung des kirchlichen Rechts, an Papst Gregor IX. in der Stanza della Segnatura im Vatikan.

Darf man Tatsachenbeschreibungen abschreiben? Zwei Professoren der Rechtsgeschichte der Universitäten Münster und Hannover streiten vor Gericht über Plagiate in Lehrbüchern.

Quelle: FAZ
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