Bundesverwaltungsgericht: BND muss Presse zu Corona-Verdacht nichts sagen

Außenansicht des Hauptsitzes des Bundesnachrichtendienstes BND in Berlin.

Das Bundesverwaltungsgericht sagt, der Bundesnachrichtendienst muss den Medien über seine Erkenntnisse zum Ursprung der Covid-19-Pandemie keine Auskunft geben. Der BND hatte 2020 auf das Labor in Wuhan hingedeutet.

Quelle: FAZ
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