Gericht entscheidet: Pornoseiten müssen Jugendschutz beachten

Laura Braam und Tobias Schmidt von der Landesanstalt für Medien im Gerichtssaal in Düsseldorf.

Drei Pornoplattformen des Mindgeek-Konzerns sind mit einer Klage gegen die Medienaufsicht NRW gescheitert. Die Pornoseiten meinen, der Jugendschutz in Deutschland betreffe sie nicht. Damit liegen sie falsch.

Quelle: FAZ
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